Gräberfeld der Zwangsarbeiter

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Bild: R. Schmidt

Auf dem nicht belegten Teil des Jüdischen Friedhofes an der Allersheimer Straße befindet sich heute ein Gräberfeld von 126 Toten des Zweiten Weltkrieges; Kinder, Männer und Frauen liegen dort begraben, Opfer der Zwangsarbeiterlager in und um Holzminden. Die Anlage wurde wahrscheinlich 1942 ungeordnet begonnen (ohne Grabgestaltung) als Gräberfeld der Lagertoten und nach 1945 mit Einzelgräbern und Grabsteinen bis 1950 fortgesetzt (20 Gräber nach Kriegsende).

Anläßlich eines Besuches des Regierungspräsidenten am 10. August 1965 wurde der „nicht zufriedenstellende" und „zu bemängelnde" Zustand der Grabanlage der Stadt Holzminden angezeigt, welche zusammen mit dem Staatshochbauamt nun eine gründliche Instandsetzung durch Einebnung der Einzelgräber und Aufstellung von zwei Gedenksteinen veranlaßte.

Wie kam es zu diesem Gräberfeld an dieser Stelle des Jüdischen Friedhofes, und wovon zeugen die Toten? Während der Kriegsjahre 1939 - 1945 haben in Deutschland über 10 Millionen Ausländer als Kriegsgefangene oder als zwangsverpflichtete "Fremdarbeiter" in der Industrie und in der Landwirtschaft gearbeitet, vor allem polnische und sowjetische Zivilisten wurden in das Reichsgebiet verschleppt und in Arbeitslagern zusammengefaßt, die es auch in und um Holzminden gab. Krankheit, schlechte Ernährung und Mißhandlung mit Todesfolgen waren nicht selten. Am 25. Dezember 1943 kam auf diese Weise Efrosinja Sidorowna DOROSCHKO aus der Ukraine mit 21 Jahren in einem Holzmindener Arbeitslager ums Leben. Der Bruder schreibt am 19. Januar 1992: "Im Juni 1942 wurde sie (meine Schwester) nach Deutschland verschleppt. Eine Frau namens Naumtschuk, die mit meiner Schwester zusammen war, hat bestätigt, daß sie in der Fabrik 'Schregold' gearbeitet hat. Das Leben und das Essen im Lager waren sehr schlecht; es gab Kohl, Spinat, Kohlrüben, 800 g Brot pro Woche. Die Arbeit war hart und für die Frauen schwer; die Kleidung war unzureichend. Abmarsch war morgens um 4 Uhr, und dann mußten sie 2 Stunden zu Fuß zur Arbeit gehen; fiir das Mittagessen hatten sie 20 Minuten Zeit und dann wurde bis 18 Uhr weitergearbeitet. Mit Gummiknüppeln wurde sie von Aufsehern geschlagen, die sie zur Arbeit begleiteten ... Meine Schwester wurde mit Schwellungen ins Krankenhaus gebracht, wo sie am 25.12.1943 starb".

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Bild: R. Schmidt

Das Gräberfeld der "Fremdarbeiter" polnischer und russischer Staatsangehöriger zählt etwa 126 Tote, von denen über 60 Kinder sind (Anlage). Diese in den Lagern geborenen Kinder überlebten in der Mehrzahl den ersten Monat nicht. Dieser auffällige Tatbestand wird erhellt durch eine geheime Verfügung der Reichsleitung der NSDAP über die "Versorgung der Kinder von ausländischen Arbeitskräften" vom 11. August 1943, in der es heißt:

"Zum Teil ist man der Auffassung, die Kinder der Ostarbeiterinnen sollen sterben, zum anderen Teil der Auffassung, sie aufzuziehen. Da eine klare Stellungnahme bisher nicht zustande gekommen ist und, wie mir gesagt wurde, man 'das Gesicht gegenüber den Ostarbeitern wahren wolle', gibt man den Säuglingen eine unzureichende Nahrung, bei der sie, wie schon gesagt, in einigen Monaten zugrunde gehen müssen."
 

Man soll für diese sterbenden Kinder nicht „noch viele Liter Milch der allgemeinen Ernährung entziehen", heißt es weiter, sondern sie schnell sterben lassen, oder aber sie als spätere Arbeitskräfte aufziehen. Man wird sagen müssen, daß auch die hohe Sterblichkeit der Säuglinge in Holzmindener Arbeitslagern durch mangelnde Fürsorge und Ernährung gewollt und herbeigeführt war. Der Ort des Begräbnisses auf dem Jüdischen Friedhof, abgelegen und getrennt von den anderen Gräberfeldern, spricht seine eigene Sprache, die man nur aus jener Zeit heraus verstehen kann.

Holzminden war zu Anfang des Krieges nahezu "judenfrei", so konnte man sich des Grundstückes bemächtigen, das der jüdischen Gemeinde gehört. Einen Rechtsvorgang über die Nutzung oder den Kauf des freien Friedhofsteils wird man in den Unterlagen der Stadtverwaltung sicher vergeblich suchen. Auf enteignetem Grund und Boden wurden die Lagertoten neben den Juden begraben. Polen, Russen, Juden und „Zigeuner" - als "Untermenschen" galten sie alle. Auch im Tod sollte noch gelten: "Untermensch zu Untermensch". Deshalb auch immer wieder die Anweisung an alle Dienststellen, auf Friedhöfen als Begräbnisort einen entlegenen Teil zu wählen und "gebührenden Abstand" zu schon bestehenden, d.h. deutschen Grabstellen zu wahren. Aus einem Rundschreiben der Gestapo Wilhelmshaven vom 18. Dezember 1942 zur Beerdigung von Ostarbeitern wird deutlich, welche menschenverachtenden Maßstäbe in den Landratsämtern und auch in Holzminden zur Geltung kamen und Anwendung fanden":

„1. Die Beerdigung eines ,Ostarbeiters' stellt lediglich eine gesundheitspolitische Maßnahme dar, so daß alle Vorbereitungen für die Beerdigung und diese selbst möglichst einfach und unter Vermeidung jeglichen Aufsehens in der Öffentlichkeit vorzunehmen ist.

2. Als Begräbnisplatz ist ein Ort an einer entlegenen Stelle des Friedhofs in gebührender Entfernung von deutschen Gräbern auszusuchen.

3. Eine Mitwirkung von Geistlichen bei der Beerdigung hat nicht stattzufinden, da die Beerdigung lediglich die Durchführung einer gesundheitspolizeilichen Maßnahme ist. Dementsprechend hat auch das Glockenläuten zu unterbleiben.

4. Es ist nicht erwünscht, daß außer etwa vorhandenen Verwandten und Arbeitskameraden andere Personen an der Bestattung teilnehmen."

Für die Bestattung polnischer Zivilarbeiter gilt: kein Pfarrer, keine polnische Sprache, also keine Trauerfeier, kein gesprochenes Gebet. Für die Bestattung von Leichen sowjetischer Kriegsgefangener galt die Richtlinie, auf einen Sarg zu verzichten und die Leiche "mit starkem Papier (möglichst Öl-, Teer- oder Asphaltpapier) oder sonst geeignetem Material vollständig einzuhüllen ... Bei gleichzeitigem Anfall mehrerer Leichen ist die Bestattung in einem Gemeinschaftsgrab vorzunehmen. Hierbei sind die Leichen nebeneinander (aber nicht übereinander) in der ortsüblichen Grabestiefe zu betten."

Diese Anweisungen erreichten nachweislich auch das Landratsamt Holzminden, so daß recht genaue Vorstellungen über Bedeutung und Bestattungsart russischer und polnischer Staatsangehöriger auf dem Jüdischen Friedhof in Holzminden gewonnen werden können. Die Lebenden brachte man um ihre Menschenwürde, die Toten um die Trauer ihrer Angehörigen und das Recht, beweint zu werden. Der Deutsche Bundestag hat mit Verabschiedung des Gräbergesetzes vom 1. Juli 1965 festgelegt, daß die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen bleiben. Aber Gräber bleiben tot und nichtssagend, wenn wir uns nicht der Mühe der Erinnerung unterziehen, um der Nachwelt zu bezeugen, daß Erinnerung Versöhnung bedeutet - als schmerzvoller Prozeß der Umkehr und Menschwerdung.

(Aus: Zwangsarbeit für Landwirtschaft, Forsten und Industrie im Oberwesergebiet 1939-1945, Creydt, Detlef (Hg.) 256 S., 67 Abb., gebunden, o.J., ISBN 978-3-931656-04-1)

Wir danken dem Verlag Jörg Mitzkat, Holzminden für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung.
 

Rüdiger Schmidt