Info Beerdigung

Was zu bedenken ist ...

Erste Schritte

*  Wenn Ihr Verstorbener nicht in einem Krankenhaus oder Heim gestorben  ist, muss ein Arzt, eine Ärztin den Totenschein ausstellen.

*  Die dem oder der Toten am nächsten stehenden Angehörigen sollten sofort benachrichtigt und das weitere Vorgehen mit ihnen abgesprochen werden; eventuell vorhandene Verfügungen (Vorsorgevertrag, Organ- oder Körperspendeausweis, Willenserklärung zu Erd- oder Feuerbestattung) sollten gesucht und berücksichtigt werden.

*  Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt auf, wenn Sie in den ersten Stunden nach dem Eintritt des Todes eine Aussegnung wünschen. Dazu kommt ein Pastor / eine Pastorin zu Ihnen und bei Gebet und Segnung wird ein würdevoller Abschied gestaltet. 

*  Mit einem Bestattungsinstitut klären Sie den Bestattungsauftrag und verständigen Sie sich darüber, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und welche Sie an das Institut abgeben möchten. Über das Bestattungsinstitut wird auch der Termin für die Trauerfeier mit dem zuständigen Pastor / der zuständigen Pastorin festgelegt.

*  Wenn Sie einen Trauerbrief versenden oder eine Todesanzeige in die Zeitung setzen, ist es ein Schritt, der andere dazu einlädt, Ihre Trauer mit Ihnen zu teilen und dem Gedächtnis Ihres oder Ihrer Verstorbenen gemeinsam einen öffentlichen Raum zu geben. Ebenso schaffen Sie mit der Auswahl einer Grabstätte einen Ort, an dem Sie sich erinnern, des verstorbenen Menschen gedenken und beten können.

*  Sollten Sie noch keine Grabstätte haben, wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung, um eine solche auszusuchen und zu erwerben.

 

Vorbereitung der Trauerfeier

Sobald die Kirchengemeinde vom Tod eines Gemeindegliedes erfahren hat, wird möglichst am nächsten Tag, spätestens jedoch am darauf folgenden Mittwoch Vormittag um 9 Uhr „ausgeläutet“. Die Totenglocke der Kirche läutet in einer vorgegebenen Weise als Anrufung Gottes für den Verstorbenen.

Vor dem Trauergottesdienst, kurze Zeit nach dem Tod bietet die Pastorin / der Pastor ein Trauergespräch an. In diesem Gespräch, das meistens im Trauerhaus stattfindet, wird die inhaltliche Gestaltung der christlichen Trauerfeier besprochen. Verlust, Schmerz und andere, auch gemischte Gefühle, die sich mit dem Tod einstellen, dürfen hier ihren Ausdruck finden. Dabei geht es auch um die Biografie der oder des Toten. Jeder Mensch hat seine eigene Geschichte, die erzählt werden darf. Was davon in die Ansprache der Pastorin /des Pastors eingehen soll, entscheiden Sie miteinander im seelsorgerlichen Gespräch. Sie haben auch die Möglichkeit eigene Wünsche für die Auswahl von Bibelworten oder Liedern zum Trauergottesdienst zu äußern.

Hier finden Sie eine Auswahl möglicher Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch:

Ach bleib mit deiner Gnade (EG 347)
Befiehl du deine Wege (EG 361)
Bewahre uns Gott (EG 171)
Ein feste Burg ist unser Gott (EG 362)
Jesu, geh voran (EG 391)
Lobe den Herren, den mächtigen König (EG 316)
Nun bitten wir den Heiligen Geist (EG 124)
So nimm denn meine Hände (EG 376)
Von Gott will ich nicht lassen (EG 365)
Was Gott tut, das ist wohlgetan(EG 372)
Wenn ich einmal soll scheiden (EG 85, Strophe 9+10)

Natürlich können auch andere Lieder aus dem Gesangbuch gesungen werden.

 

Trauerfeier

Der Tod hat eine das Leben tief verunsichernde Macht. Wenn ein/e Familienangehörige/r, Freund, Freundin, Bekannte, Nachbar stirbt, werden wir an unsere eigene Vergänglichkeit erinnert. Es muss sich immer wieder neu zeigen, dass wir Christen auch angesichts des Todes eine Hoffnung haben. In unserer Gesellschaft wird fast alles nur vom Leben vor dem Tod erwartet. Dadurch wird das Leben vieler Menschen von der Angst bestimmt, zu kurz zu kommen.

Der Gottesdienst der christlichen Gemeinde erinnert dagegen bewusst daran: Unser Leben bekommt Würde und Gelassenheit durch den Zuspruch einer Geborgenheit in Christus, die der Tod nicht zerstören kann.

Gott hat das letzte Wort über unser Leben: „Weder Tod noch Leben….nichts kann uns trennen von der Liebe Gottes.“ (Römer 8,38+39)

Der Gottesdienst, der den Hinterbliebenen in ihrer Situation des Abschieds und der Trauer die Zusage der Nähe Gottes geben möchte, ist zugleich Gemeindegottesdienst.

Die Hauptelemente der Trauerfeier in der Kapelle sind Gebet, Lied, Lesung biblischer Texte und Predigt. Ihr Inhalt ist das Gedenken an den eigenen Tod, die Verkündigung der Auferstehung und die Tröstung der Leidtragenden.

 

Bestattung

Am Grab nehmen Angehörige mit der ganzen Trauergemeinde endgültig Abschied. Sichtbar vollzogen wird dieses Hergeben des verstorbenen Menschen bei der Erdbestattung durch das Absenken des Sarges. Eine Urnenbeisetzung erfolgt meist einige Zeit nach der Trauerfeier.

Nicht die Endgültigkeit des Grabes steht am Ende des Lebensweges, sondern das Bekenntnis und die Bitte, „dass wir bei dem Herrn sein werden allezeit“ (1. Thessalonicher 4,17) In der Regel wird ein biblischer Text und das Vaterunser am offenen Grab gesprochen.
Das oft sich anschließende gemeinsame Essen oder Kaffeetrinken mit den Trauergästen, ist eine Möglichkeit für die Trauernden, sich getragen zu fühlen und ein Schritt zurück ins Leben zu gehen.

 

Totengedenken

Im nächsten, auf die Trauerfeier folgenden Sonntagsgottesdienst geschieht die Sterbeabkündigung. Im Beisein der versammelten Gottesdienstgemeinde wird der/des Verstorbenen gedacht. Zu diesem Gottesdienst sind die Angehörigen besonders eingeladen.

Am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag im Kirchenjahr, (der letzte Sonntag vor der Adventszeit), wird in einem besonderen Gottesdienst aller Verstorbener Gemeindeglieder des gesamten Kirchenjahres gedacht. Dazu werden die Angehörigen gesondert schriftlich eingeladen.


© Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther Holzminden 2015
 

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Pohl
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