Neue Friedhofsgebührenordnung seit dem 01.10.2022 in Kraft.
Gemäß § 4 und § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13.11.1973 (KABl. 1974, S. 1) hat der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Luther-Kirchengemeinde Holzminden für den kirchlichen Friedhof Allersheimer Straße am 06.09.2022 eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
Die Friedhofsgebührenordnung ist am 20.09.2022 vom Kirchenkreisvorstand Holzminden-Bodenwerder kirchenaufsichtlich genehmigt und im Internet unter folgender Adresse
https://www.kirchenamt-hameln-holzminden.de/service/-ffentliche-Bekanntmachungen
am 30.09.2022 in vollem Wortlaut veröffentlicht worden. Die neue Friedhofsgebührenordnung kann darüber hinaus zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten eingesehen werden
- im Stadtkirchenbüro der Kirchengemeinden Luther und St. Thomas Holzminden, Kirchplatz 3a, 37603 Holzminden,
- im Kirchenamt Hameln-Holzminden, Bahnhofsplatz 1, 31785 Hameln.
Die neue Friedhofsgebührenordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft.
Der Kirchenvorstand