Gemeindebrief
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Infos Taufen/Trauungen
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Öffnungszeiten Kirchenbüro
Kirchenjahr evangelisch
Unser Kirchenbüro finden Sie in Holzminden, Kirchplatz 3a. Es ist geöffnet am Dienstag und Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr und am Donnerstag von 15 Uhr bis 18 Uhr. Telefonisch ist das Kirchenbüro und Kirchenbuchamt unter der Nummer 05531-4023 zu erreichen. 
Termine
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Der Weg zu uns
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Kirchenbuchamt

Im Kirchenbuchamt werden die Personenstandsdaten der Gemeindemitglieder festgehalten. Das sind die Geburten (Taufen), Konfirmationen, Trauungen und Sterbefälle (Beerdigungen).
Bis zur Einführung der Standesämter (in Holzminden ab 1876) war das Kirchenbuchamt die amtliche Stelle für diese Eintragungen.
Im Kirchenbuchamt der Stadtkirchengemeinden Holzmindens werden die Kirchenbücher der folgenden Kirchengemeinden geführt und aufbewahrt:

- Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther (St.Marien)
- Ev.-luth. Kirchengemeinde St.Pauli
- Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Michaelis
- Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas

Der Beginn der Eintragungen ist in den Kirchengemeinden unterschiedlich:

- Luther (St.Marien) ab 1677
- St. Pauli ab 1689
- St. Michaelis ab 1961
- St. Thomas ab 1968
Auszug der ersten Seite des ältesten Kirchenbuches der Luthergemeinde
  • Die erste Seite des ältesten Kirchenbuches der Luthergemeinde
Für die Familienforschung sind die Kirchenbücher bis 1875 die wichtigste, oft die einzige Quelle.

Art und Ausführlichkeit der Eintragungen lagen im 17. und 18. Jahrhundert offenbar im Ermessen des Eintragenden.
Erfreulicherweise sind bei Copulationen (Trauungen) oft die Eltern angegeben. Oftmals wird auch das Alter des Verstorbenen in Jahr, Monat und Tag und die Namen des hinterlassenen Partners angegeben. Solche ausführlichen Eintragungen geben hilfreiche Hinweise für weitere Ansatzpunkte in der Forschung.

Anfragen an das Kirchenbuchamt bitte unter der Email-Adresse
kirchenbuero@luther-holzminden.de

Anfragen an das Kirchenbuchamt werden in der Regel von Frau Penkert-Schax bearbeitet. Dafür ist eine Gebühr (Gebührenverzeichnis für die Benutzung kirchlichen Archivsguts) zu entrichten.