Kirchenbuchamt


Im Kirchenbuchamt werden die Personenstandsdaten der Gemeindemitglieder festgehalten. Das sind die Geburten (Taufen), Konfirmationen, Trauungen und Sterbefälle (Beerdigungen).
Bis zur Einführung der Standesämter (in Holzminden ab 1876) war das Kirchenbuchamt die amtliche Stelle für diese Eintragungen.
Im Kirchenbuchamt der Stadtkirchengemeinden Holzmindens werden die Kirchenbücher der folgenden Kirchengemeinden geführt und aufbewahrt:

- Ev.-luth. Kirchengemeinde Luther (St.Marien)
- Ev.-luth. Kirchengemeinde St.Pauli
- Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Michaelis
- Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Thomas

Der Beginn der Eintragungen ist in den Kirchengemeinden unterschiedlich:

- Luther (St.Marien) ab 1677
- St. Pauli ab 1689
- St. Michaelis ab 1961
- St. Thomas ab 1968

Für die Familienforschung sind die Kirchenbücher bis 1875 die wichtigste, oft die einzige Quelle.

Art und Ausführlichkeit der Eintragungen lagen im 17. und 18. Jahrhundert offenbar im Ermessen des Eintragenden.
Erfreulicherweise sind bei Copulationen (Trauungen) oft die Eltern angegeben. Oftmals wird auch das Alter des Verstorbenen in Jahr, Monat und Tag und die Namen des hinterlassenen Partners angegeben. Solche ausführlichen Eintragungen geben hilfreiche Hinweise für weitere Ansatzpunkte in der Forschung.

Anfragen an das Kirchenbuchamt bitte unter der Email-Adresse
kirchenbuero@luther-holzminden.de

Anfragen an das Kirchenbuchamt werden vom Stadtkirchenbüro bearbeitet. Dafür ist eine Gebühr (Gebührenverzeichnis für die Benutzung kirchlichen Archivsguts) zu entrichten.