Anschrift
Friedhofsverwaltung
Luthergemeinde Holzminden
Allersheimer Str. 51
37603 Holzminden

Tel. 05531/6373
Fax. 05531/6418
Email:
friedhof@luther-holzminden.de
Ansprechpartner
apohl1150200_160.jpg
Friedhofsverwalter
Ulrich Pohl
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Friedhofsbüros

Mo. - Fr.
09.00 - 10.00 Uhr
Mo., Di., Do.
auch von 14.00 - 15 Uhr
Friedhofsgebühren
Die Ordnung über die Friedhofsgebühren können Sie hier lesen oder sich ausdrucken... mehr
Der Weg zu uns
Und so finden Sie uns...mehr

Friedhof

Friedhof
Eröffnung im Jahre 1884
Letzte Erweiterung 1978

Die Gesamtfläche beträgt ca. 8,0 ha

Zur Zeit finden auf unserem Friedhof ca. 200 Beisetzungen(Sarg und Urnen) jährlich statt.
Insgesamt umfasst der Friedhof ca. 6700 Grabstätten mit 11590 Grabstellen. Außerdem Grabanlagen von deutschen und ausländischen Kriegsopfern und einen jüdischen Friedhof.

Dem Friedhofsnutzer stehen mehrere unterschiedliche Grabarten zur Verfügung.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

1. Erd- oder Sargbestattungen
2. Feuer- oder Urnenbestattungen

An Wahl-Grabstätten werden Nutzungsrechte für die Dauer von 30 Jahren vergeben.

Das Nutzungsrecht von Wahlgrabstätten für Erdbestattung kann für einen oder mehrere Plätze erworben werden.
Es kann zwischen verschiedenen Gräbern ausgewählt werden (Wahlgrab).
Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen.
Außerdem können zusätzlich bis zu 4 Urnen pro Grabstelle beigesetzt werden.
Ein Wahlgrab kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes verlängert oder zurückgegeben werden.

Reihengrabstätten sind Einzelgräber, die der Reihe nach vergeben werden. Eine Auswahlmöglichkeit gibt es nicht. Es ist auch nicht möglich das Grab nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern.

Nutzungsrechte an Urnenwahlgrabstätten werden für 30 Jahre vergeben. Auch hier kann nach Ablauf des Nutzungsrechtes eine Verlängerung vorgenommen werden.
Ein Urnenwahlgrab ist für mindestens 4 Urnen.
Bei einer Urnenbeisetzung auf einem Reihengrab, einem Urnengemeinschaftsgrab oder auf dem Anonymen Urnenfeld ist eine Verlängerung nicht möglich.

In der Vergangenheit wurde häufig von Angehörigen der Wunsch nach einer Beisetzung, ohne anschließende Grabpflege für 25 Jahre (Sarg) bzw. 20 Jahre für eine Urne geäußert.
Bis 1992 war das nur als Anonyme Urne möglich.
Seit 1992 wurde die Möglichkeit einer Beisetzung auf einem Reihengrab mit Dauerbegrünung für Särge und ab 1999 auch für Urnen inkl. Pflege für die gesamte Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung geschaffen.
Bei Sargbestattungen auf der sogenannten Gemeinschaftsanlage und bei Urnenbeisetzungen unter den "grünen Rasen" mit Kennzeichnung ist die Grabpflege und die Inschrift im vorhandenen Grab-mal inbegriffen.
Anlage Rasengräber
Neue Friedhofskapelle
Somit braucht niemand als Urne namenlos (anonym) beigesetzt werden, um den Angehörigen die Grabpflege zu ersparen.
Über noch offene Fragen, z.B. die Kapellenbenutzung, Gebühren u.s.w. können Sie sich in der Friedhofsverwaltung bei Herrn Pohl informieren.